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   BSG, 15.01.1986 - 3 RK 45/84   

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https://dejure.org/1986,7178
BSG, 15.01.1986 - 3 RK 45/84 (https://dejure.org/1986,7178)
BSG, Entscheidung vom 15.01.1986 - 3 RK 45/84 (https://dejure.org/1986,7178)
BSG, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - 3 RK 45/84 (https://dejure.org/1986,7178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwangerschaftsabbruch - Anspruch auf Hebammenhilfe - Mutterschaftshilfevorschriften - Gebührenanspruch der Hebamme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 270
  • NJW 1986, 1578 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 36/83

    Arzneimittelregreß - Beschwerdewert - Berufung - Kassenärztliche Versorgung

    Auszug aus BSG, 15.01.1986 - 3 RK 45/84
    Da aber eine Analogie schon dann auszuscheiden hat, wenn es nur zweifelhaft erscheinen muß, ob der Unterschied zwischen den verglichenen ?33hverhalten nicht doch so groß ist, daß durch eine Gleichstellung die gesetzgeberische Wertung in Frage gestellt sein könnte (BSGE 57, 195, 197), ist hier jedenfalls schon unter diesem Gesichtspunkt für eine analoge Erstreckung kein Raum.
  • LSG Niedersachsen, 12.07.2000 - L 4 KR 15/99

    Rechtsweg bei Vergütungsanspruch von Hebamme gegen Krankenkasse -

    Dies wird durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestätigt, wonach vor dem Hintergrund des § 134 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz SGB V primäre Anspruchsgrundlage des Gebührenanspruchs der Hebamme der Leistungsanspruch der Versicherten gegenüber ihrer Krankenkasse ist (BSGE 59, 270, 271; BSG, Urteil vom 21. August 1996, aaO).
  • BSG, 06.06.1991 - 3 RK 2/90

    Ersatz von Prämien zur privaten Lebensversicherung während der Zeit der

    Wie der 3. und 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) schon in zahlreichen Urteilen ausgeführt hat, ist eine Analogie bei Ausnahmebestimmungen schon dann unzulässig, wenn auch nur Zweifel daran bestehen, ob durch die analoge Anwendung die Regelungsabsicht des Gesetzgebers nicht vereitelt wird (vgl Urteil vom 24. Oktober 1984, 6 RKa 36/83, BSGE 57, 195, 196 ff mwH; Urteil vom 12. November 1985, 3 RK 48/83, BSGE 59, 119, 120 f; Urteil vom 12. Dezember 1985, 6 RKa 35/84, BSGE 59, 216, 217 f [BSG 11.12.1985 - 6 RKa 35/84]; Urteil vom 15. Januar 1986, 3 RK 45/84, BSGE 59, 270 f [BSG 15.01.1986 - 3 RK 45/84]; Urteil vom 27. Januar 1987, 6 RKa 28/86, BSGE 61, 146 f; Urteil vom 23. März 1988, 3/8 RK 11/85, BSGE 63, 99, 101).
  • BSG, 02.08.1977 - 9 RV 82/76
    Gerade die Bestimmung, die den Rückgriff gegen die verschollen gewesene Person regelt (BSGE 59, 270), setzt voraus, daß die versorgungsleistungen weiterhin als zu Recht erbracht anzusehen sind.
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